Rechtsschutz und Grundlagen

Zentraler Kern der Rechtsschutzversicherungen sind die ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen). Musterbedingungen, die üblicherweise übernommen werden, werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht, und von den Versicherern entsprechend an die Bedürfnisse der Klienten angepasst (Sonderkonditionen), bzw. erweitert.
Die Rechtsschutzversicherung ist stets eine rechtlich eigenständige Unternehmung, selbst wenn das Unternehmen unter demselben Namen wie Lebens- und Kompositversicherer erscheint, oder seine Tarife zusammen mit der Hausratsversicherungspolice anbietet. Der Gesetzgeber schreibt eine Trennung von anderen Versicherungssparten vor, um Mischkalkulationen zwischen den einzelnen Versicherungssparten zu vermeiden. Auch wird in den ARB ein Versicherungsschutz in Streitfällen mit, bzw. gegen die eigene Versicherung ausgeschlossen.
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der bestimmte Leistungsarten definiert sind. Sie werden für Privatleute und Unternehmen angeboten. Bestimmte Leistungsarten sind von vornherein ausgeschlossen. So werden zum Beispiel Ehescheidungen nicht versichert.
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